Versteinung

Sechs Jahre nach der Verpflockung und ein dreiviertel Jahr nach dem der Landespurifikationsvertrag durch Ratifizierung rechtsgültig geworden war, wurde die neue Landesgrenze versteint. Organisator und Leiter der Versteinung war der auch mit anderen Grenzen vielbeschäftigte Königlich-preußische Ingenieur-Hauptmann Christoph Ludwig Vetter aus Ansbach.

Anfang August 1804 hatte Vetter von dem Maurermeister Miethsam aus Feuchtwangen die Anzeige erhalten, daß die neuen Landesgränzsteine in dieser Woche noch zu Stand kommen….

Zur Vorbereitung der Versteinung reiste Vetter am 10. August 1804 nach Schillingsfürst. Tags darauf traf er sich um halb 6 Uhr früh mit dem schillingsfürstischen Hofrat und Oberamtmann Anton Aloys von Müller und dem Wildmeister Damian Schopf an der Speiersteige. Man wusste inzwischen durch Erkundigungen, dass die 1798 geschlagenen Pflocken beinahe alle herausgerissen waren. Anhand des Verpflockungsprotokolls suchte man die vor sechs Jahren ausgepflockten Stellen und ließ dort durch Taglöhner neue nummerierte Pfähle setzen. Damit kam man bis zum 49. Pfahl am Brücklein bei Neureuth.

Stein 48 am Steinbach bei Neureuth

Nach einem Tag Sonntags – Pause setzte man das Geschäft mit dem 50. Pfahl fort. Jetzt war auch der Königliche Forstaufseher Gavernak von Kloster Sulz dabei.

Ab dem 69. Pfahl verpflockte man neu. 1798 war man davon ausgegangen, dass zwar die „Brövin“ bei Preußen verbleiben solle, die Roßkopfwaldung jedoch zu Schillingsfürst kommen sollte. Aufgrund der Einigung 1799 wurde jetzt auch dieser Wald zu Preußen verpflockt (Steine 69 bis 74). Abends um 7 Uhr beendigte man die „Recherche“ mit dem 100. Pfahl.

Grenzsteine

Mit der Herstellung der neuen Grenzsteine war zunächst der Schillingsfürster Steinhauer-Meister Anspeck beauftragt. Der hatte Schwierigkeiten, die Steine in der nötigen Größe und in der geforderten Zeit zu liefern. Vetter wollte ihm deshalb den Maurermeister Göbel von Leutershausen und, wenn nötig, einen weiteren Meister mit Gesellen beistellen. Tatsächlich fertigte dann aber Johann Christian Mietsam, Steinhauer und Maurermeister aus Feuchtwangen alle Steine.

Vetter widersprach auch dem Schillingsfürster Ansinnen, kleinere Steine herstellen zu lassen. Er verwies darauf, dass schon 1739 bei der letzten Fraischgrenz-Revision zwischen Ansbach und Schillingsfürst vereinbart wurde, erforderlich werdende neue Steine suczessive in die gleiche Form zu bringen.

Zunächst wurden die alten, in Abgang gekommenen Fraisch- und Jagdsteine begutachtet. 46 waren brauchbar für Umarbeitung zu neuen Landesgrenzsteinen. 54 wurden neu gefertigt.

Stein 1 blieb stehen und wurde an Ort und Stelle bearbeitet.

Von Stein 2 bis 46 wurden frühere Fraischsteine (2 – 9; 22 – 24; 30 – 37; 46) und frühere Jagdsteine (10 – 21; 25 – 29; 38 – 45) umgearbeitet. Breite und Dicke variieren bei den früheren Fraischsteinen zwischen 34 x 27 cm und 35 x 34 cm; die früheren Jagdsteine messen 30 x 22 cm in Breite und Dicke. Die Höhe über dem Erdboden schwankt stark, auch abhängig davon, wie tief sie eingegraben sind, zwischen 40 und 65 cm. Das Dach der Steine ist meist flach (waagrecht) mit stark abgerundeten Kanten.

Ab Stein Nr. 47 sind neue Steine mit einem bogenförmigen Dach gesetzt worden.

Steinhauermeister Mietsam beschreibt sie in seiner Rechnung vom 13. Februar 1804: 54 dauerhafte harte Steine à 4 hoch 13 (richtig: 1,3) breit und 1 Schuh dik, gebrochen und behauen, das Stück à 3 Fl. 12 Kr. Dazu sind an 3 Seiten die Füllungen zu den Gränz – Zeichen und Nummern vertieft ausgearbeitet und dann die Buchstaben aufgehauen – und mit schwarzer Öhlfarb ausgestrichen worden, am Stück verdient 36 Kr.

Die angegebene Größe der neuen Steine entspricht einer Höhe von 120 cm, einer Breite von 39 cm und Dicke von 30cm. Tatsächlich sind die Steine meist 40 cm breit, 31 – 33 cm dick und bis zu 133 cm hoch. Der behauene überirdische Teil ist bis zu 90 cm hoch. Das Dach ist gewölbt.

Für die Umarbeitung der alten Fraisch- und Jagdsteine berechnete Mietsam 30 Kr. das Stück.

Die neuen Steine ab Nr. 47 mussten aus Steinbrüchen abgeholt werden. Von den Nummern 75 – 81 stammen zwei aus der Windshofer Hut, drei vom Gailberg bei Weinberg. Alle anderen neuen Steine kamen aus dem Goezenberg bei Feuchtwang.

Die Umarbeitung der alten Steine geschah wahrscheinlich in oder bei Gastenfelden. Der dortige Schmiedemeister Johann Georg Rottmann hatte für Mietsam 28 Schlageisen scharf gemacht, das Stück für einen Kreuzer. Bei dem Wirt in Gastenfelden verzehrten Mietsam und seine Gesellen 5 Fl. 18 Kr., bei Johann Georg Bosch in Schillingsfürst 8 Fl. 15 Kr.

Der umgearbeitete frühere Fraischstein 32 zwischen Traisdorf und Hagenau (PG-Seite)

Der umgearbeitete frühere Fraischstein 32 zwischen Traisdorf und Hagenau (HG-Seite)

Transport

Die Anfahrt der Steine hatten die Bauern ohne Bezahlung zu leisten. Den Dorfgemeinschaften wurde zugeteilt, welche Steine zu führen seien.

58 Steine entfielen auf preußische Bauern, 41 auf schillingsfürstische. Stein Nr. 1 blieb stehen und wurde an Ort und Stelle umgearbeitet.

Versteinungsgeschäft

Vom 16. bis 18. August 1804 wurde die neue Landesgrenze versteint. An der Spitze der Königlich Preußischen Delegation stand der Ingenieur-Hauptmann Vetter. Er führte das Kommando. Beigezogen waren der Justizrat und erster Justizamtmann Riedel zu Leutershausen, der Oberförster Bolz zu Sulz, der Wildmeister Griesmeyer von Windelsbach und der Streifer Spittler von Oberndorf.

Von Fürstlich Hohenlohischer Seite kamen der Regierungsrat Abele und der Hofrat und Oberamtmann von Müller. Der Oberjäger Bosch von Waldenburg und die beiden Wildmeister Damian und Moritz Schopf von Schillingsfürst vervollständigten die Delegation.

Stein Nr. 1:

Man traf sich, wie schon bei der Verpflockung, an der Speiersteige am alten Fraischgrenzstein Nr. 1. Dort stießen Grenzen zwischen Brandenburg-Ansbach, Hohenlohe-Schillingsfürst und der Reichstadt Rothenburg aufeinander.

Wegen Erneuerung dieses Steins am „Dreiländereck“ mit Rothenburg war auch der rothenburgische Deputierte, der Raths-Actuarius Renger anwesend. Man befand diesen Stein noch brauchbar. Durch einen Steinhauer ließ man die Beschriftung der Südseite von HLS auf HG (Hohenlohisches Gebiet), die der Ostseite von B. 1 (Brandenburg) auf PG (Preußisches Gebiet) ändern. Die Westseite mit der Bezeichnung R. 1 und die Nordseite mit kaum noch erkennbaren Brandenburgischen und Rothenburgischen Wappen ließ man unverändert. Leider ist dieser interessante Stein heute verschollen.

Ohne nennenswerte Schwierigkeiten kam man mit dem Austausch der Pflocken gegen die neuen Steine bis zum 42. Pflocken, wo die Clonsbacher, die Steinbächler und die Neureuther Markung zusammenstoßen. Hier auf dem „First“ protestierten mit Zustimmung des Justizamts Leutershausen Schultheiß Engelhardt aus Steinbächlein und Georg Leonhard Stadtler von Waizendorf gegen den Standort des 42. Steins. Sie behaupteten, dass ungefähr 15 Schritt rückwärts von diesem Stein ihre Triebsgerechtigkeit und auch die Ortsmarkung eintrete und dann schräg zu dem 43. Pflocken hinunterschneide. Dort sollte dann auch die neue Landesgrenze auf der Markungsgrenze verlaufen. Bei der Verpflockung wäre weder das Justizamt Leutershausen noch jemand von ihrer Gemeinde zugezogen gewesen und es müssten damals die Markungsgrenzen nicht richtig angegeben worden sein. Der Gemeindsmann Michel Kreil aus Neureuth konnte die Sache nicht klären, gab aber zu, dass die Steinbächler das daraufstehende Holz benutzt hätten und widersprach nur der oberen Breite des Platzes. Versteint war die Steinbächler und Waizendorfer Ortsmarkung gegen Neureuth nicht. Die Versteinungskommission erklärte sich nicht berechtigt, die Landesgrenze zu verlegen, wiesen darauf hin, dass die Triebrechte auch über die Landesgrenze hinweg ausgeübt werden dürfen und empfahlen den Querulanten, sich an die Hoechstlöbliche Vergleichs-Vollziehungs-Commission zu wenden. Diese würde, wenn die Markungsgrenze versteint würde, auch die Landesgrenze dorthin verlegen.

Der 42. Stein wurde an die Stelle des Pflockens gesetzt. Beim 43. Stein, an der Straße von Schillingsfürst nach Ansbach, beendete man wegen des eingebrochenen späten Abends für Heute das Geschäft.

Der 42. Stein wurde nicht mehr versetzt, auch nicht, als später, in „bayerischer“ Zeit, die Gemeindegrenze dort gezogen wurde, wo die „Querulanten“ sie 1804 angegeben hatten.

Stein 65

Am nächsten Tag kam ab dem 65. Stein für den Justizrat Riedel von Leutershausen der erste Justizamtmann Heinrichmaier aus Feuchtwangen dazu. Bei Stein 65 endete auf Preussischer Seite der Sprengel des Justizamts Leutershausen und der Feuchtwangens begann. Die Steine Nr. 73 und 74 waren aus Versehen der Orte Sulz und Ziegelhaus nicht zur gehörigen Zeit an Ort und Stelle geführt worden, daher man, um das Geschäft nicht aufzuhalten, sich vermüßigt sah, an deren Stelle einstweilen zwei ausgehobene alte Jagdsteine zu setzen. Dasselbe passierte bei Stein Nr. 94. Den hatte die Gemeinde Bersbronn nicht angefahren.

Am 17. August schaffte man es noch bis zum 77. Stein. Mitten im Wald am Sauhagrangen endigte man mit dem eingebrochenen Abend für heute das Geschäft.

Tags darauf fehlte der Hohenlohische Hofrat und Oberamtmann von Müller wegen Unpässlichkeit.

Mit der Steinsetzung Nrn. 78 bis 100 wurde das Geschäft beendet und (man)beschloß, das dabey abgehaltene Protokoll in duplo ausfertigen zu lassen, solches eigenhändig zu unterschreiben und zu besiegeln, demselben durch einen mit dieser Versteinung übereinstimmenden Riß, woraus zugleich die vormalige Grenze zwischen dem Fürstenthum Ansbach und der Herrschaft Schillingsfürst ersichtlich wäre, einzufügen.

Stein 100 bei Mittelstetten an der früheren Bundesstraße 25

Technik der Versteinung

Wie er die Versteinung organisierte, ließ Vetter in das Protokoll aufnehmen. Sobald ein Stein nur eingelassen und einigermaßen befestigt war, zeichnete Vetter mit Röthel die Richtung der am Kopf und Fuß einzuhauenden Weislinien (Ruten) an. Diese Linie zeigte nicht in gerader Linie von einem zum nächsten Grenzstein, sondern auf die nächsten, die Dorfmarkungen unterscheidende Flur- und Gütersteine, Unter-Raine oder Bäche. Deshalb wurden auch nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, „die Winkel genommen“. Die Weislinien wurden mit schwarzer Ölfarbe ausgestrichen.

Von geheimen „Siebener-Zeichen“ ist nicht die Rede. Bei Umsetzungen in neuerer Zeit wurden auch keine gefunden.

Zur Grabung der Gruben, Austrag- Einsez und Eindämmung der Steine wurden Taglöhner eingesetzt. Im Gegensatz zu den Bauern, die den Transport der Steine ohne Vergütung zu leisten hatten, wurden die Taglöhner bezahlt. Während der Vorbereitungsarbeiten und der Versteinung waren meist elf Taglöhner am gleichen Tag beschäftigt. Sie erhielten einen Tageslohn von 30 Kreuzern (= ½ Gulden). Insgesamt wurden 73 ½ Mann-Tage gezahlt.

Botengänger wurden vor und während der Versteinung eingesetzt. Unter ihnen war auch eine Frau, Rosina Engelhardin. Für Botengänge nach Brunst und Schwand erhielt sie 24 Kreuzer. Zehn Boten, teils mehrfach eingesetzt mit Botengängen bis nach Feuchtwangen und Rothenburg, erhielten insgesamt 6 Gulden 28 Kreuzer.

Der Grenzverlauf zwischen den Grenzsteinen wurde für das Protokoll von dem Messkettenzieher Johann Veit Honig von Ansbach und seinen Gesellen ausgemessen. Sie erhielten 45 Kreuzer pro Tag. 13 Mann-Tage wurden insgesamt bezahlt.

Bei den Messungen wurde das Ansbacher Maß angewandt: Die Rute zu 12 Ansbacher Schuh: 359,76 cm.

Auf der gesamten Grenze wurden 7. 400 Ruten und 7 Schuh gemessen, das ergibt eine Länge von gut 26,6 Kilometern.

Einem alten Brauch zufolge wurden die Buben aus den Grenzorten bestellt, um ihnen den Vorgang und die Standorte der Grenzsteine in das Gedächtnis einzuprägen. Sie wurden jedoch nicht mehr wie früher auf den Stein „gestoßen“. Sie bekamen Geld. Für die preußischen Buben wurden 72 Kreuzer, für die schillingsfürstischen 36 Kreuzer verteilt. Vermutlich erhielt jeder einen Kreuzer.

Grenzriss

Der Ingenieurhauptmann Vetter, mit der Verfertigung des Risses über den Grenzverlauf beauftragt, war in der Folge anderweitig stark beschäftigt. Am 20. Juli 1805 schrieb er an den Hofrat von Müller „…nur bin in? dermalen außer Stand die dazu gehörigen Gränzrisse sogleich (in das Schreiben) einzuschließen und muß daher in so lange noch um Nachsicht bitten bis ich von der preußisch – Pfalz Bayer. Gränzregulierungs Commission auf ein paar Wochen abzukommen vermag. (Preußen und Kurpfalzbayern hatten am 30. Juni 1803 im sog. Hauptlandesvergleich eine Territorialgrenze vereinbart, die zu versteinen war). Von Müller erinnerte Vetter am 20. August 1805 nochmals an die Anfertigung des Risses. Vermutlich kam es nicht mehr dazu. In den einschlägigen Archiven in Neuenstein, Nürnberg und Berlin ist der Riß nicht auffindbar. Für den Landesvergleich Preußens mit dem Hohenlohe-Neuensteinschen Hause hatte Vetter 1803 eine wunderschöne Karte mit 532 Grenzsteinen gezeichnet.

Revision

sobald es andere dringendere Geschäfte erlauben würden (sollte) eine gänzliche Revision sothaner Versteinung … vorgenommen werden. Erst rund acht Monate später war es soweit. Am 7. Mai 1805 begann man wieder an der Speiersteige mit der Revision. Währenddessen ließ man den Meßkettenzieher Honig zusammen mit Taglöhnern die Steine Nrn. 73, 74 und 94 setzen. Diese Steine waren bei der Versteinung aus Versehen der Gemeinden nicht angeliefert worden.

Bei der Revision –am ersten Tag kam man bis Stein Nr. 72, am nächsten Tag bis zum Schluss – entdeckte man folgende Fehler und Gebrechen:

  • im Röschenholz von Stein Nr. 10 bis 12 war noch kein Grenzweg ausgehauen, obwohl szt. die beiderseitigen Wildmeister angewiesen worden waren. Die jeweiligen Behörden sollten in Bälde die Forstämter damit beauftragen.

  • Der gleiche Mangel wurde vom 36. bis 43. Stein (Fünfzehner Holz und Langenfürst) sowie vom 54. bis 66. Stein festgestellt und man machte die Bemerkung: ..man kann die Aushauung eines Grenzweegs von wenigstens 4 Schuh beederseits mithin im Ganzen 8 Schuh breit (2,40 Meter), nicht genug empfehlen, weil ohne diese die Gränzsteine in den Dikungen der Wälder nicht leicht gefunden werden können.

  • Stein Nr. 29 war durch das aus den Äckern herausfließende Wasser ausgespült. Er wurde wieder mit Erdreich befestigt.

  • Bei Stein Nr. 31 war die Weislinie nicht mit schwarzer Oehlfarbe bestrichen und die alte Nummer nicht weggehauen. Ein Schillingsfürster Maurer wurde mit der Ausbesserung, auch der noch folgenden Fehler beauftragt.

  • An dem 49. Stein war die Weislinie falsch eingehauen.

  • An Stein Nr. 89 war ein Stück abgefallen. Man beschloss, es hinkitten zu lassen.

Im Übrigen ließ man Steine, wo nötig, frisch umdämmen, wieder gerade hinstellen und zum Teil mit Wasen umlegen.

Bey dem lezten Stein wurde die Bemerkung gemacht, daß es nach dem Beispiele aelterer Gränzsteinsetzungen schicklich wäre, in dem lezten und 2ten dieser Steine (weil es bey dem ersteren derselben aus Mangel an Raum nicht angehet), die Zahl des Jahres, in welchem diese Steine gesezt worden einhauen zu lassen, und man traf daher auch unter allerhöchster Genehmigung die Anstalt dazu, daß die Jahrzahl

1804

eingehauen werde und beschloß damit dieses Geschäft.

A.U. S.

Christoph Ludwig Vetter
Königlich-Preussischer Hochfürstl. Hohenloh. Waldenburg-

Anton Aloys v. Müller
Ingenieur Hauptmann Schillingfürster Hofrath und Oberamtmann

Damit war erstmals eine Landesgrenze zwischen den beiden Fürstentümern geschaffen, die ihren Namen verdient.

G.Kosten

Die Gesamtkosten der Grenzziehung, unter dem 9. Mai 1805 festgestellt, beliefen sich auf 303 Gulden 2 Kreuzer Rheinischer Währung (der Gulden zu 60 Kreuzer)

Hälftig aufgeteilt trug jede Partei 151 Fl. 31 Kr.

Kostenvergleich: Im Rahmen des Landesvergleichs wurde im Durchschnitt für einen preußischen Hof ein Ertragswert von 1 635 Gulden, für einen schillingsfürstischen Hof 2 530 Gulden gezahlt.