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Markgraf Karl Alexander von Brandenburg-Ansbach (gemalt von Nachfolger von Johann Leonhard Schneider, 1766)

Markgraf Karl Alexander von Brandenburg-Ansbach, der östliche Nachbar des Fürsten zu Hohenlohe-Schillingsfürst, dankte 1791 ab und überließ sein Fürstentum dem König von Preußen. Freiherr August von Hardenberg, der spätere Außenminister und Kanzler Preußens, übernahm das fränkische Fürstentum für die Krone Preußens. Hardenberg wollte einen „geschlossenen“ Territorialstaat, in dem keine fremden Rechte und auch keine fremden Untertanen mehr der Preußischen Landesherrschaft entgegenstanden. Preußen schloss dazu mit einer Reihe von benachbarten Herrschaften – so auch mit Hohenlohe-Schillingsfürst – Verträge ab, mit denen diese fremdherrschaftlichen Einsprengsel beseitigt wurden.

Grenzziehung

Bis zu diesem Zeitpunkt gab es zwischen den Fürstentümern nur die sog. Fraischgrenzen, die lediglich die Hochgerichtsbarkeit trennte. Im Landesvergleich von 1797 und dem endgültigen Vertrag von 1803 wurde erstmals eine „wirkliche“ Landesgrenze zwischen Preußen und Schillingsfürst vereinbart. 1798 zunächst verpflockt und 1804 versteint, zog sich die neue Grenze an den namentlich genannten Ortsmarkungen entlang. Der z.T. unsinnige Verlauf der vorherigen Fraischgrenze (z.B. war Gastenfelden am Bach entlang geteilt; Schorndorf vom benachbarten Leipoldsberg getrennt) wurde damit bereinigt.

122 hohenlohische Untertanen, die im preußischen Gebiet wohnten, wurden der Herrschaft des preußischen Königs unterstellt, während 65 ansbachische Untertanen nun schillingsfürstisch wurden. In einem Kameralausgleich zahlte Preußen großzügig für die gewonnenen Mehreinnahmen an Steuern und Abgaben.

Ende der Grenze

Zwei Jahre nach der Versteinung war die neue Landesgrenze gegenstandslos. Napoleon ordnete Europa neu. Dem neuen Königreich Bayern wurden beide Seiten der Grenze zugeschlagen. Der mustergültig ausgehandelte Landesvergleich hatte nur zwei Jahre Gültigkeit.

Grenzgeschichte erleben

Ein Erlebnis der besonderen Art verspricht es, den Verlauf der historischen Grenze zwischen den ehemaligen Fürstentümern Brandenburg-Ansbach und Hohenlohe-Schillingsfürst von 1804 zu erkunden. Die 26 km lange Strecke ist nicht ausgeschildert und führt mitunter abseits von Wegen und über Privatgrund. Einige Stellen sind nur mühsam zu bewältigen und daher für unerfahrene Wanderer nicht empfohlen. Andere Grenzabschnitte lassen sich hingegen bequem auf öffentlichen Wegen erreichen.