1791 dankte Markgraf Alexander von Brandenburg-Ansbach ab und überließ gegen eine stattliche Leibrente sein Fürstentum dem Königreich Preußen. Mit dem Tod des kinderlosen Markgrafen wäre das Fürstentum ohnehin auf Preußen übergegangen.
August von Hardenberg, später einer der großen Staatsmänner und Reformer Preußens, übernahm für König Friedrich Wilhelm III. die fränkischen Lande. Er reformierte die Verwaltung und versuchte den neuen preußischen Besitz in ein „geschlossenes Territorium“ ohne fremde Untertanen und Rechte umzuwandeln.
1796 ließ Hardenberg die Fraisch- (Hochgerichtsbarkeits-) Grenzen zu Landesgrenzen erklären und „kassierte“ innerhalb dieser Grenzen alle fremden Untertanen, Rechte und Gefälle (Abgaben). Außerhalb dieses Gebietes verzichtete er auf landesherrliche Rechte über eigene Untertanen. Gleichzeitig bot Hardenberg erneut Verhandlungen zur Bereinigung an.
Gegenüber nicht verhandlungsbereiten Nachbarn scheute Preußen nicht vor Gewaltmaßnahmen zurück. Dagegen gelang mit Schillingsfürst ein wohldurchdachter, fairer Vertrag zwischen den so ungleich großen Vertragspartnern.
Als Fürst Karl Albrecht III. am 7. Januar 1797 im Ansbacher Schloss den Vorvertrag mit Preußen im Beisein seiner kurz vorher verwitweten Mutter Judith und des Geheimrats von Schaden unterschrieb, war der 20jährige noch minderjährig und unterstand der Vormundschaft seines Onkels. Diese endete als Kaiser Franz II. den jungen Fürsten am 28. Juli 1797 für volljährig erklärte.
Mit Preußen und Schillingsfürst trafen sich zwei ungleiche Partner: Schillingsfürst hatte 558 Untertanen (Familien) = rd. 3.300 Einwohner. Brandenburg-Ansbach dagegen hatte 132.000, Preußen 8,7 Mio. Einwohner. Auch die Fläche war sehr unterschiedlich: Schillingsfürst 65 qkm, Brandenburg-Ansbach 3.600 qkm, Preußen 300.000 qkm. Von den 558 schillingsfürstischen Untertanen wohnten 58 außerhalb der Fraischgrenzen. Dagegen 69 ansbachische, 68 rothenburgische und zwei eichstättische Untertanen innerhalb der schillingsfürstischen Fraisch.
Angesichts der preußischen Übermacht empfahl der Geheimrat von Schaden frühzeitig seinem Fürsten mit Brandenburg in Vergleichsverhandlungen zu treten, denn „bald kann es kommen, daß vielleicht diese Macht nicht mehr bezahlet, was ihr leicht ist, durch eigene Kräfte zu bekommen.“ Die Empfehlung sollte sich lohnen.