Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst

Die nachstehenden beiden Karten zeigen das Gebiet des Fürstentums Hohenlohe-Schillingsfürst vor und nach der Purifikation (Bereinigung) durch den Landesvergleich von 1803 mit Brandenburg-Ansbach.

Kartengrundlage: Bayer. Vermessungsverwaltung
Bearbeitung: Karlheinz Seyerlein

Gebiet der Hochgerichtsbarkeit des Fürstentums Hohenlohe-Schillingsfürst vor der Bereinigung durch den Landesvergleich 1803 mit Brandenburg-Ansbach.

Die Karte zeigt schraffiert die schillingsfürstische Fraisch (Hochgerichtsbarkeit), das Gebiet, indem der Fürst für Verurteilung und Bestrafung von Kapitalverbrechen zuständig war. Die Fraischgrenzen wurden zuletzt mit Rothenburg 1715 (im Westen von Speierhof bis Mittelstetten) und mit Ansbach (im Osten) 1739 vereinbart und versteint.

Weitere hoheitliche Rechte wurden mit den Fraischgrenzen ausdrücklich nicht geregelt. Es gab weiterhin groteske Vermischungen (v.a. Untertanen und kirchliche Rechte im jeweils anderen Gebiet).

Nicht im Kartenbild: Das schillingsfürstische Wildenholz.

Das Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst nach dem Landesvergleich von 1803 mit Brandenburg-Ansbach

Das Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst nach dem Landesvergleich von 1803 mit Brandenburg-Ansbach. Die neue Landesgrenze weicht an mehreren Stellen von der vorherigen Fraischgrenze ab (siehe Detail-Karten). Alle Vermischungen von Untertanen und hoheitlichen Rechten wurden beseitigt. Dagegen blieben die vielfach ungeregelten Verhältnisse mit der Reichstadt Rothenburg bestehen. Die Grenze dort war weiterhin nur Fraischgrenze.