Gemessen mit Ansbacher Maß: Die Rute zu 12 Ansbacher Schuh

Grundlage für die neue Landesgrenze zwischen Preußen und Schillingsfürst war ein umfassender Landesvergleich („Staatsvertrag“), mit dem alle durch die bisherigen wechselseitigen Vermischungen entstandenen nachbarlichen Streitigkeiten beseitigt werden sollten. Die Grenze wurde aus gutem Grund an den uralten, von Siebenern überwachten Markungsgrenzen entlang geführt. Auf einer Länge von 26,6 km wurden genau 100 Grenzsteine gesetzt.

Von den ursprünglich 100 Grenzsteinen sind heute noch 73 im Original vorhanden. Zehn Kopien wurden 2014/2015 von den angrenzenden sieben Gemeinden und drei Privatpersonen gestiftet.

Über die Verpflockung wurde ein genaues Protokoll erstellt. Das liest sich ab dem 6. Stein so:

„Nun zieht sich die Untermarkung zwischen dem Speierhof, welcher rechts= und Oberbreitenau, welches links lieget, rechts in dem Wiesengrunde hinab. Man verfolgte also diesselbe den Gütersteinen nach auf 77 Ruthen lang und setzte nach dem Hinzutritt des Bayreuthischen Untertanens Johann Michael Göldner von Oberbreitenau an dem Güterstein seines Ackers den siebenten Pflocken. Von diesem der Untermarkung nach etwas rechts zwischen den Göldner= und Seyferleinischen Wiesen hinüber bis zu einem Güterstein an der Morgenseite des Seyferleinischen Ackers auf 10 1/2 Ruthen, sofort an vorerwähnten Seyferleinischen Acker gegen Mittag weiters hinab bis an dessen Ende 19 Ruthen lang wurde, in einer Entfernung von 29 1/2 Ruthen im ganzen der achte Pfahl beim Anfange der Schönbronner Flur gesezt. Dort weichet die Speierhöfer Flur rechter Hand ab und laufet mit der Schönbronner gegen Abend fort. Man wand sich daher etwas links, ließ die Schönbronner Markung rechter und die Oberbreitenauer linker Hand liegen, ging den Gütersteinen nach auf der Untermarkung fort eine Strecke von 56 Ruthen bis an den Fahrweg, welcher von Schönbronn nach Oberbreitenau führet, und schlug vor demselben den neunten Pfahl.“

Kartenbild zu dem Verpflockungsprotokoll

Nach der Verpflockung 1798 wurden 1804 die Grenzsteine von bezahlten Taglöhnern aufgestellt. Unter die Steine wurden keine geheimen „Siebener-Zeichen“ gelegt. Die Bauern aus den umliegenden Ortschaften hatten Steine ohne Vergütung zu transportieren. Von den Orten Sulz und Ziegelhaus wurden versehentlich die Steine 73 und 74 nicht angefahren; von Bersbronn der Stein 94. Man behalf sich damit, alte Jagdsteine aus der Umgebung auszugraben und zunächst als Ersatz an die neue Grenze zu setzen.

Der Messkettenzieher Honig von Ansbach ermittelte die Entfernungen zwischen den Steinen. Es wurde das Ansbacher Maß angewandt: Die Rute zu 12 Ansbacher Schuh: 359,76 cm.

Stein 40

Für die Steine bis Nr. 46 wurden frühere Fraisch- und Jagdsteine umgearbeitet. Ab Nr. 47 wurden von Steinhauermeister Miethsam „54 dauerhaft harte Steine, … gebrochen und behauen, das Stück 3 Fl. 12 Kr.“ berechnet. Dazu kamen an drei Seiten „die Füllungen zu den Gränz-Zeichen und Nummern vertieft ausgearbeitet und dann die Buchstaben aufgehauen und mit schwarzer Öhlfarb ausgestrichen worden, am Stück verdient 36 Kr.“ Für die Kosten eines neuen Steines mit 3 Gulden und 48 Kreuzer musste ein Taglöhner bei der Steinsetzung fast 8 Tage arbeiten.

Stein 82