Eine Grenze durch Gastenfelden führte zu zahlreichen Streitigkeiten

Mitten durch den Ort Gastenfelden führte früher eine Grenze. Den Bach entlang teilte die Fraisch- (Hochgerichtsbarkeits-) Grenze das Dorf. Im nördlichen Teil war bei Kapitalverbrechen der Markgraf von Brandenburg-Ansbach, im südlichen der Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst zuständig.

Die Fraischgrenze (blaue Linie) teilte bis 1803 das Dorf Gastenfelden. Die neue Landesgrenze (rote Linie) läuft entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Gastenfelden und Hagenau. Die gelben Flächen wurden schillingsfürstisch.

Die niedere Gerichtsbarkeit stand dem jeweiligen Grundherrn zu. Das war im Nordteil der Markgraf für 4 Untertanen, der Fürst von Schillingsfürst für 5 Untertanen und für alle 10 Untertanen (jeweils Familien) im Südteil.

Kirche, Pfarr- und Schulhaus nördlich des Baches gehörten dem Markgrafen. Der setzte auch den Pfarrer ein. Der Fürst beanspruchte dabei Mitwirkungsrechte, die der Markgraf bestritt und z.T. mit Gewalt verhinderte. Der Streit dauerte jahrzehntelang.

Der Schulmeister wurde im Wechsel bestellt. Die Gemeindeherrschaft war schillingsfürstisch. Der Kirchweihschutz wurde im Wechsel ausgeführt. Der Zehnte stand dem Fürsten von allen zu, auch von den markgräflichen Untertanen, mit Ausnahme einer Hut und zwei Pfarrgütlein.

Solche und zahlreiche andere wechselseitigen Vermischungen und daraus resultierenden Streitigkeiten sollten mit einem Landesvergleich und der neuen Landesgrenze beseitigt werden, als das Markgraftum 1792 für vierzehn Jahre preußisch wurde.

Mit dem Landesvergleich von 1803 und der Landesgrenze von 1804 wurde Gastenfelden vollständig schillingsfürstisch und von Hagenau entlang der Markungsgrenzen getrennt (siehe Kartenskizze). Die an Schillingsfürst übergehende Pfarrei Gastenfelden blieb aber über die Landesgrenze hinweg mit den preußischen Orten Hagenau und Morlitzwinden kirchlich vereint. Nun musste sich der schillingsfürstische Pfarrer von Gastenfelden in Hagenau als „wirklicher Kgl. Preußischer Pfarrer benehmen“ und alle ihm ergehenden Anordnungen des Königl. Konsistoriums in Ansbach befolgen.

Bei der Versteinung wurden einem alten Brauch zufolge die Buben aus den Grenzorten bestellt, um ihnen den Vorgang und die Standorte der Grenzsteine in das Gedächtnis einzuprägen. Sie wurden jedoch nicht mehr wie früher auf den Stein „gestoßen“. Sie bekamen Geld. Für die preußischen Buben wurden 72 Kreuzer, für die schillingsfürstischen 36 Kreuzer verteilt. Vermutlich erhielt jeder einen Kreuzer. Mädchen werden nicht erwähnt. Und auch nur eine Frau: Rosina Engelhardin erhielt als eine von insgesamt zehn Boten 24 Kreuzer für Botengänge nach Brunst und Schwand.

Stein 32: Ein umgearbeiteter früherer Fraischgrenzstein. Stand als Nr. 47 oberhalb des Schorndorfer Müllers Mühlschutz. Die Jahreszahl 1730 auf dem Sockel ist irreführend und stammt von der Zeit der früheren Fraischgrenze.

Stein 40: Für Holzlagerung missbraucht